Fachausschuss "Verkehr, Umwelt und Häfen"
Der Fachausschuss „Verkehr, Umwelt und Häfen“ ist einer von fünf thematischen Unterausschüssen des Beirates Gröpelingen.
Der Fachausschuss ist ein ehrenamtliches Gremium, das sich mit Themen rund um Mobilität, Umweltschutz und Hafenentwicklung im Stadtteil beschäftigt. Er dient als beratendes Organ und bereitet Entscheidungen vor, die anschließend im Beirat Gröpelingen getroffen werden. Die Sitzungen des Ausschusses sind öffentlich und bieten Bürger:innen die Möglichkeit zur Teilnahme und Mitgestaltung.
Aufgaben des Fachausschusses
- Beratung und Empfehlung: Der Ausschuss berät über Anträge und Empfehlungen zu Themen wie Verkehrsinfrastruktur, Umweltschutzmaßnahmen und Hafenentwicklung.
- Projektbegleitung: Er begleitet und unterstützt Projekte, die die Lebensqualität im Stadtteil verbessern, beispielsweise durch die Förderung nachhaltiger Mobilität oder die Verbesserung der Luftqualität.
- Öffentlichkeitsarbeit: Der Ausschuss informiert die Öffentlichkeit über relevante Themen und Entwicklungen im Bereich Verkehr, Umwelt und Häfen.
Die Protokolle der Sitzungen sind öffentlich zugänglich und bieten detaillierte Einblicke in die behandelten Themen und getroffenen Entscheidungen.
Kontakt und Mitwirkung
Bürger:innen, die sich für die Arbeit des Fachausschusses interessieren oder aktiv mitwirken möchten, können die Sitzungen besuchen oder Kontakt mit den Mitgliedern des Ausschusses aufnehmen. Die Termine der nächsten Sitzungen werden regelmäßig auf der Website des Beirats Gröpelingen veröffentlicht.
Sitzungstermine
Weitere Mitglieder


Ute Pesara (CDU)
Stellv. Beiratssprecherin
Fraktionssprecherin
Sprecherin
- FA "Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Inneres"
Mitglied
- FA "Verkehr, Umwelt und Häfen"



Peter Ullrich (SPD)
Sachkundiger Bürger
- FA "Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Inneres"
- FA "Verkehr, Umwelt und Häfen"

Timm Brethauer (FDP)
wirkt innerhalb der Fachausschüsse als Parteienvertreter nach §23 (5) OrtsG mit

Yakup Celik (parteilos)
wirkt innerhalb der Fachausschüsse als Parteienvertreter nach §23 (5) OrtsG mit

